Ein Airdrop fühlt sich an wie ein Geschenk. Plötzlich liegen Token im Wallet, die man nicht gekauft hat. Doch aus Sicht des deutschen Finanzamts ist ein Airdrop nicht automatisch steuerfrei, und die Regeln dahinter überraschen viele Anleger. Entscheidend ist eine einzige Frage: Haben Sie für die Token etwas getan? Die Antwort darauf entscheidet, ob schon der Empfang besteuert wird oder erst ein späterer Verkauf. Dieser Leitfaden erklärt beide Wege und die Fallen dazwischen.
Die Grundlage: das BMF-Schreiben
Die maßgebliche Linie zieht das Bundesfinanzministerium. Bereits ein Schreiben vom 10. Mai 2022 hielt fest, dass Airdrops im Privatvermögen unter bestimmten Bedingungen steuerpflichtige Einnahmen sein können. Das aktuelle BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hat diese Vorgaben aktualisiert und präzisiert. Der Kern blieb dabei erhalten: Nicht jeder Airdrop wird gleich behandelt, und die steuerliche Einordnung hängt davon ab, ob der Empfänger eine Gegenleistung erbracht hat.
Airdrop mit Gegenleistung: Steuer schon beim Empfang
Erhalten Sie Token als Belohnung für eine konkrete Handlung, wertet das Finanzamt dies als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz. Ein typisches Beispiel ist die Preisgabe persönlicher Daten für Marketingzwecke oder das Erfüllen bestimmter Aufgaben, um sich für den Airdrop zu qualifizieren. Steht der Airdrop in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Leistung, entsteht die Steuerpflicht bereits im Moment des Zuflusses.
Bewertet wird der Token mit seinem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Für diese sonstigen Einkünfte gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Grenze. Der Wert wird dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, der zwischen null und 45 Prozent liegt.
Airdrop ohne Gegenleistung: der Zufluss bleibt oft steuerfrei
Anders liegt der Fall, wenn Sie für die Token nichts geleistet haben. Das bekannteste Beispiel ist der Airdrop des UNI-Tokens von Uniswap. Nutzer erhielten die Token allein dafür, dass sie die Plattform in der Vergangenheit verwendet hatten. Hier verneinte die steuerliche Betrachtung eine Einnahme, weil keine persönlichen Daten erhoben wurden, die bloße Nutzung keine steuerlich relevante Gegenleistung darstellt und im Moment der Nutzung niemand mit einem späteren Airdrop rechnete. Es fehlte schlicht der wirtschaftliche Zusammenhang.
Solche unerwarteten Airdrops müssen beim Zufluss selbst nicht versteuert werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie dauerhaft steuerfrei sind. Sobald Sie die Token verkaufen, kommt eine zweite Regel ins Spiel.
| Merkmal | Mit Gegenleistung | Ohne Gegenleistung |
|---|---|---|
| Steuer bei Empfang | ja, Paragraf 22 Nr. 3 | nein |
| Bewertung | Marktwert beim Zufluss | Anschaffungskosten 0 Euro |
| Freigrenze | 256 Euro pro Jahr | 1.000 Euro bei Verkauf (Paragraf 23) |
| Steuer bei Verkauf | Paragraf 23 auf den Wertzuwachs | Paragraf 23 auf den vollen Erlös |
Der Verkauf und die Ein-Jahres-Frist
Beim späteren Verkauf greift Paragraf 23 EStG, dieselbe Regel wie beim gekauften Bitcoin. Verkaufen Sie die Token innerhalb eines Jahres nach Zufluss, ist der Gewinn steuerpflichtig und wird mit dem persönlichen Satz belegt. Verkaufen Sie nach mehr als einem Jahr, ist der Verkauf steuerfrei. Wie zentral diese Frist für die gesamte Krypto-Besteuerung ist, zeigt unser Beitrag dazu, wie die Ein-Jahres-Haltefrist über die Krypto-Steuer entscheidet.
Hier lauert die wichtigste Falle. Wurde ein Airdrop ohne Gegenleistung empfangen, betragen die Anschaffungskosten null Euro. Verkaufen Sie diese Token, ist nicht nur der Wertzuwachs steuerpflichtig, sondern der komplette Verkaufserlös als Gewinn. Und selbst nach Ablauf der Ein-Jahres-Frist gilt dies für Token, die beim Zufluss keinen Marktwert hatten. Ein vermeintlich geschenkter Token kann so bei einem späteren Verkauf zu einer spürbaren Steuerlast führen, wenn er innerhalb eines Jahres veräußert wird.
Wie Sie den Marktwert bestimmen
Der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses klingt einfach, ist in der Praxis aber oft die schwierigste Stelle. Bei einem Token, der bereits an einer Börse gehandelt wird, dient der dortige Kurs im Moment des Zuflusses als Grundlage. Schwieriger wird es bei Token, die zunächst gar nicht handelbar sind. Existiert im Moment des Empfangs kein Markt und damit kein feststellbarer Preis, liegt der anzusetzende Wert bei null. Genau das führt später zu der beschriebenen Falle, weil dann beim Verkauf der volle Erlös als Gewinn gilt. Wer einen Airdrop erhält, sollte deshalb festhalten, ob und wo der Token zum Zuflusszeitpunkt bereits einen Preis hatte. Ein Screenshot des Kurses oder ein Auszug aus einem Portfolio-Tracker mit Zeitstempel ist im Zweifel die beste Absicherung gegenüber dem Finanzamt.
Bei mehreren Airdrops im selben Jahr addieren sich die steuerpflichtigen Werte aus Airdrops mit Gegenleistung zusammen. Erst die Summe wird an der Freigrenze von 256 Euro gemessen. Wer also über das Jahr verteilt mehrere kleine, aber vergütete Airdrops erhält, kann die Grenze schneller reißen als gedacht und sollte laufend mitrechnen, statt erst zur Steuererklärung.
Was Sie dokumentieren sollten
Weil die Besteuerung an Zeitpunkt, Marktwert und Grund des Airdrops hängt, ist die Dokumentation entscheidend. Notieren Sie für jeden Airdrop das Datum des Zuflusses, den Marktwert zu diesem Zeitpunkt und die Frage, ob eine Gegenleistung vorlag. Diese Angaben brauchen Sie für die Anlage SO der Steuererklärung und für die Berechnung eines späteren Verkaufs. Angesichts der ab 2026 greifenden europäischen Meldepflichten wird diese Sorgfalt wichtiger, wie unser Überblick zu dem beschreibt, was das Finanzamt unter DAC8 künftig über Ihre Krypto-Bestände erfährt. Wer seine Token zudem sicher aufbewahren möchte, findet in unserem Beitrag zur Self Custody mit einem Hardware-Wallet die Grundlagen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Airdrop angeben, den ich nie beansprucht habe?
Ein Token gilt als zugeflossen, sobald Sie darüber verfügen können, unabhängig davon, ob Sie ihn aktiv beansprucht haben. Für die Steuer zählt die Verfügungsmacht, nicht der Klick auf einen Claim-Button.
Was passiert, wenn der Token beim Empfang wertlos war?
Dann fällt beim Zufluss keine Steuer an, weil kein Marktwert vorhanden ist. Verkaufen Sie den Token später mit Gewinn, ist dieser Erlös jedoch steuerpflichtig, bei fehlendem Marktwert beim Zufluss sogar über die Ein-Jahres-Frist hinaus.
Gilt das auch für Anleger in Österreich oder der Schweiz?
Nein, die genannten Regeln betreffen Deutschland. Österreich und die Schweiz behandeln Krypto-Erträge nach eigenen Grundsätzen, die sich zum Teil deutlich unterscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Airdrop ist steuerlich kein reines Geschenk. War eine Gegenleistung im Spiel, versteuern Sie den Marktwert bereits beim Empfang. War keine im Spiel, bleibt der Empfang frei, doch der Verkauf innerhalb eines Jahres ist steuerpflichtig, oft auf den vollen Erlös. Wer Zeitpunkt, Wert und Anlass jedes Airdrops festhält, behält beide Wege im Griff und vermeidet böse Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung.