BaFin warnt vor 39 KI-Krypto-Plattformen: Das Geschäftsmodell dahinter

BaFin warnt am 23. September 2026 vor 39 KI-Krypto-Plattformen, die Nutzerdaten an unlizenzierte Anbieter weiterleiten. So funktioniert die Masche.

Tobias Reinhardt Nachrichten

Das Geschäftsmodell hinter den 39 Plattformen

Die BaFin warnte am 23. September 2026 vor 39 nahezu identischen Websites, die sich als KI-gestützte Krypto-Handelsplattformen ausgeben. Die Seiten verkaufen selbst nichts. Sie sammeln Nutzerdaten über Kontaktformulare und leiten diese laut BaFin an Betreiber von unerlaubten Online-Handelsplattformen weiter. Das Geschäftsmodell ist Lead-Generierung für illegale Krypto-Dienste.

Alle 39 Domains verfügen über kein gültiges Impressum. Namen wie coravelis.com, jorvaki, levorelio, lexovario, loravexo, mavriten, monvaret, natrovex.com und weitere folgen demselben Muster. Die Plattformen sind keine eigenständigen Betrugsfälle, sondern Datensammler für ein dahinterliegendes Netzwerk ohne BaFin-Zulassung.

Warum die Warnung jetzt kommt

Die Aufsichtsbehörde reagiert auf eine Häufung von Beschwerden. Betroffene Anleger meldeten, dass nach der Dateneingabe auf einer dieser Seiten Anrufe von angeblichen Brokern folgten, die aggressive Verkaufstaktiken einsetzten. Die BaFin kann diese Zwischenseiten nicht direkt verbieten, da sie formal keine Finanzdienstleistung anbieten. Die Warnung ist das verfügbare Mittel.

Die Masche läuft in drei Schritten ab. Erstens: Die Plattform verspricht hohe Renditen durch KI-gestützte Handelsalgorithmen. Zweitens: Der Nutzer gibt Name, E-Mail und Telefonnummer ein, um mehr zu erfahren. Drittens: Innerhalb von 24 Stunden meldet sich ein angeblicher Account-Manager, der eine Mindesteinzahlung von 250 Euro fordert. Die Zahlung geht an eine unlizenzierte Handelsplattform, oft mit Sitz außerhalb der EU.

Der Vermittler erhält eine Provision für jeden übermittelten Kontakt. Laut BaFin-Erkenntnissen werden die Daten anschließend an mehrere Betreiber weitergegeben. Ein Nutzer, der einmal seine Nummer eingegeben hat, erhält Anrufe von verschiedenen Plattformen. Das Ziel ist, den Anleger unter Druck zu setzen, bevor er Zeit für eine Recherche hat.

Das Problem betrifft auch das MiCA-Regime. Seit Juli 2026 müssen Krypto-Dienstleister in der EU lizenziert sein. Die BaFin hat unter MiCA 79 Anbieter zugelassen, 171 weitere nutzen das Passporting aus anderen EU-Staaten. Die 39 gewarnten Plattformen umgehen diese Anforderung vollständig, indem sie keine Dienstleistung erbringen, sondern nur Kontakte vermitteln.

So prüfen Anleger die Lizenz in drei Minuten

Die BaFin empfiehlt, vor jeder Kontoeröffnung die Unternehmensdatenbank der Aufsicht zu durchsuchen. Eine fehlende BaFin-Zulassung bedeutet nicht automatisch Betrug, wenn der Anbieter über eine Lizenz in einem anderen EU-Staat verfügt und das Passporting nutzt. Fehlt beides, ist Vorsicht geboten.

Ein fehlendes Impressum ist ein Ausschlusskriterium. Deutsche Anbieter müssen laut Telemediengesetz eine ladungsfähige Anschrift, Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-ID angeben. Sitzt der Anbieter im EU-Ausland, gelten vergleichbare Offenlegungspflichten. Eine Seite ohne Impressum kann keine legitime Krypto-Börse sein.

Die BaFin-Datenbank ist unter www.bafin.de über den Menüpunkt "Unternehmensdatenbank" erreichbar. Eine Suche nach dem Firmennamen zeigt, ob eine Zulassung vorliegt. Alternativ listet die ESMA alle autorisierten Krypto-Dienstleister im EU-Register auf. Beide Datenbanken sind kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Eine Plattform, die in keiner der beiden Datenbanken auftaucht, sollte gemieden werden. Eine detaillierte Anleitung zur Lizenzprüfung in drei Schritten hat die BaFin bereits im September veröffentlicht.

Die größere Warnung: 54 Prozent der Anleger irren sich bei Bitcoin

Die BaFin veröffentlichte Ende August 2026 eine Studie über Krypto-Wissen deutscher Anleger. 54 Prozent der Befragten beantworteten grundlegende Fragen zu Bitcoin falsch. Viele verwechselten Bitcoin mit einem zentralisierten Zahlungssystem oder gingen davon aus, dass Bitcoin-Transaktionen rückgängig gemacht werden können.

Die Wissenslücken erleichtern Betrugsmaschen. Wer nicht versteht, dass Bitcoin-Transaktionen endgültig sind, fällt eher auf Versprechen von Rückholservices herein. Wer nicht weiß, dass legitime Börsen eine BaFin-Lizenz oder ein EU-Passporting benötigen, gibt Daten an unlizenzierte Vermittler weiter. Die 39 Plattformen nutzen diese Lücke gezielt aus.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer bereits Daten auf einer der 39 Plattformen eingegeben hat, sollte keine weiteren Kontakte aufnehmen. Anrufe von angeblichen Brokern sind abzulehnen. Eine Geldüberweisung an ein solches Unternehmen ist nur schwer rückholbar, da die Betreiber oft im außereuropäischen Ausland sitzen.

Die BaFin rät zur Meldung an die zuständige Polizeidienststelle. Eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich, wenn Anleger tatsächlich Geld verloren haben. Die Erfolgsaussichten einer Rückholung sind gering, aber eine Anzeige trägt zur Statistik bei und kann künftige Warnungen der BaFin beschleunigen.

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