Krypto-Steuer im DACH-Vergleich: Deutschland, Österreich, Schweiz

Krypto-Steuer im Vergleich: Deutschland besteuert nach einem Jahr gar nicht, Österreich pauschal mit 27,5 Prozent, die Schweiz erhebt Vermögenssteuer. Der Überblick.

Tobias Reinhardt Lernen

Die Krypto-Steuer funktioniert in Deutschland, Österreich und der Schweiz nach sehr unterschiedlichen Regeln. Wer in einem der drei Länder wohnt oder umzieht, sollte die Systeme kennen, denn der gleiche Gewinn kann je nach Wohnsitz steuerfrei bleiben oder mit über einem Viertel belastet werden. Dieser Beitrag ordnet die Krypto-Steuer im DACH-Vergleich ein und erklärt, worauf es bei Haltefrist, Steuersatz und Meldepflicht ankommt. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung, denn die Details hängen vom Einzelfall ab.

Deutschland: die Haltefrist entscheidet

In Deutschland gelten Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Der entscheidende Hebel ist die Haltefrist von einem Jahr. Wer Bitcoin oder andere Coins länger als zwölf Monate hält und danach verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Diese Regel macht die deutsche Krypto-Steuer für langfristige Anleger vergleichsweise günstig. Wie zentral dieser Zeitraum ist, zeigt unser Beitrag dazu, wie ein Jahr Haltefrist über die Krypto-Steuer entscheidet.

Wer dagegen innerhalb eines Jahres verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Dieser reicht je nach Einkommen von null bis 45 Prozent. Es gibt allerdings eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Bleibt der gesamte Gewinn aus kurzfristigen Geschäften darunter, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze überschritten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Wichtig ist außerdem: Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere gilt in Deutschland als Verkauf und kann innerhalb der Frist Steuer auslösen.

Für die Praxis heißt das: Wer in Deutschland lebt, sollte das Kaufdatum jeder Position genau festhalten. Nur so lässt sich später belegen, dass die einjährige Haltefrist erfüllt ist und der Verkauf steuerfrei bleibt. Ohne Nachweis kann das Finanzamt im Zweifel den kurzfristigen Fall annehmen. Viele Anleger nutzen dafür spezielle Steuertools, die Käufe, Verkäufe und Tauschvorgänge automatisch erfassen und die Krypto-Steuer für die Steuererklärung aufbereiten.

Österreich: 27,5 Prozent, aber keine Haltefrist

Österreich hat sein System 2022 grundlegend umgestellt und behandelt Kryptowährungen seither wie Aktien oder Anleihen. Für die Krypto-Steuer gilt ein einheitlicher Satz von 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer. Eine Haltefrist gibt es nicht. Ob Sie nach einem Tag oder nach zehn Jahren verkaufen, spielt für den Satz keine Rolle. Damit ist die österreichische Regelung für kurzfristige Trader oft milder als die deutsche, für sehr langfristige Anleger dagegen strenger, weil die Steuerfreiheit nach einem Jahr fehlt.

Eine Ausnahme betrifft den sogenannten Altbestand. Coins, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden, bleiben beim Verkauf steuerfrei. Anders als in Deutschland ist der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere in Österreich keine Realisierung und löst keine Steuer aus. Erst der Wechsel in Euro oder in eine andere Fiatwährung wird besteuert. Die Anschaffungskosten laufen beim Tausch einfach weiter. Bei Staking oder Airdrops fällt zwar beim Zufluss keine Steuer an, dafür werden die Anschaffungskosten mit null angesetzt, sodass später der volle Erlös steuerpflichtig ist. Zinsen aus Lending gelten dagegen sofort als Einkommen und werden mit 27,5 Prozent belastet.

Schweiz: steuerfreie Gewinne, dafür Vermögenssteuer

Die Schweiz geht einen eigenen Weg. Für private Anleger sind Kapitalgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerfrei. Wer als Privatperson Bitcoin kauft und mit Gewinn verkauft, zahlt darauf keine Einkommensteuer. Der Haken: Verluste lassen sich im Gegenzug nicht von der Steuer absetzen. Diese Freiheit macht die schweizerische Krypto-Steuer auf den ersten Blick attraktiv, doch sie hat eine wichtige Ergänzung.

Denn die Schweiz erhebt eine jährliche Vermögenssteuer. Der gesamte Krypto-Bestand wird zum Jahresende bewertet und fließt in das steuerbare Vermögen ein. Die Sätze legen die Kantone und Gemeinden fest und liegen meist zwischen 0,05 und 1 Prozent, oft progressiv gestaffelt. Freibeträge variieren stark, häufig liegen sie für Ledige bei rund 60.000 bis 100.000 Franken und für Verheiratete etwa doppelt so hoch. Wer stakt oder mint, erzielt zudem steuerbare Vermögenserträge, die als Einkommen zu versteuern sind. Auch für gewerbsmäßige Händler gelten strengere Regeln: Wer nach Kriterien wie Häufigkeit, Dauer und Handelsumfang als gewerblich gilt, versteuert seine Gewinne als Einkommen.

Ein Fall, drei Antworten

Der Unterschied lässt sich an einem einfachen Fall zeigen. Angenommen, jemand kauft Bitcoin und verkauft ihn zwei Jahre später mit Gewinn. In Deutschland ist dieser Gewinn wegen der überschrittenen Haltefrist steuerfrei. In Österreich fallen 27,5 Prozent an, sofern der Kauf nach dem 1. März 2021 lag. In der Schweiz bleibt der Gewinn steuerfrei, doch der Bestand unterliegt in jedem Jahr der Vermögenssteuer. Die folgende Übersicht fasst die Kernpunkte zusammen.

LandHaltefristSatz auf GewinneKrypto-zu-Krypto
Deutschland1 Jahr, danach steuerfreipersönlicher Satz bis 45 Prozentsteuerpflichtiger Verkauf
Österreichkeine27,5 Prozent pauschalsteuerneutral
Schweizkeine, Gewinne steuerfrei0 Prozent privat, dafür Vermögenssteuerprivat steuerfrei

Was 2026 und 2027 neu ist

Die Meldepflichten ändern sich gerade spürbar. In der EU greift mit der Richtlinie DAC8 ein automatischer Informationsaustausch, der die Krypto-Steuer für die Finanzämter transparenter macht. Was das für deutsche Anleger bedeutet, haben wir in unserem Beitrag zu DAC8 ab 2026 und den Daten des Finanzamts erklärt. In Österreich müssen inländische Dienstleister seit dem 1. Januar 2026 Transaktionen ihrer Kunden melden, der grenzüberschreitende Austausch innerhalb der EU folgt 2027.

Die Schweiz ist als Nicht-EU-Land von DAC8 nicht betroffen, führt aber ab 2027 den internationalen Meldestandard CARF ein. Damit rückt auch dort die automatische Übermittlung von Krypto-Daten näher. Für Anleger heißt das über alle drei Länder hinweg: Die Zeit, in der Krypto-Gewinne unbemerkt blieben, geht zu Ende. Eine saubere Dokumentation aller Käufe, Verkäufe und Tauschvorgänge wird zur Pflicht. Dass viele Anleger die Grundlagen noch nicht kennen, zeigt eine Auswertung, wonach sich 54 Prozent der Krypto-Anleger bei Bitcoin irren.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich in Deutschland Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin in Ethereum tausche? Ja, sofern der Tausch innerhalb der einjährigen Haltefrist erfolgt. Der Tausch gilt als Verkauf des einen und Kauf des anderen Coins, der Gewinn ist dann steuerpflichtig. Nach Ablauf eines Jahres bleibt auch der Tausch steuerfrei.

Ist die Schweiz wirklich ein Steuerparadies für Krypto? Nur bei den Kursgewinnen für Privatanleger. Die jährliche Vermögenssteuer, die Besteuerung von Staking und die strengen Regeln für gewerbliche Händler relativieren das Bild deutlich.

Zählt für die österreichische Krypto-Steuer der Zeitpunkt des Kaufs? Ja. Coins aus der Zeit vor dem 1. März 2021 gelten als Altbestand und bleiben steuerfrei, alle späteren Käufe unterliegen dem Satz von 27,5 Prozent. Damit bleibt das Kaufdatum ein entscheidendes Detail für die Steuererklärung.

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