Was hinter der deutschen CASP-Bilanz steht
Seit die EU-Verordnung MiCA am 30. Dezember 2024 vollständig gilt und die deutsche Übergangsfrist Ende 2025 ausgelaufen ist, lässt sich zum ersten Mal zählen, wer den deutschen Krypto-Markt eigentlich beaufsichtigt. Das Ergebnis ist überraschender, als die Schlagzeilen über strenge deutsche Regeln vermuten lassen. Unter MiCA hat die BaFin bislang 79 Krypto-Dienstleister in Deutschland zugelassen. Darunter sind Namen wie die Trade Republic Bank, BitGo Europe, die Commerzbank, flatexDEGIRO, die Baader Bank und N26.
Diese 79 Zulassungen stehen für die Anbieter, die sich der direkten Aufsicht durch die deutsche Behörde unterstellt haben. Sie sind aber nur ein Teil des Marktes, den deutsche Kundinnen und Kunden täglich nutzen. Der größere Teil kommt von woanders.
Der Stichtag dafür war klar gesetzt. Mit dem Ende der deutschen Übergangsfrist zum 31. Dezember 2025 mussten Anbieter, die keine gültige MiCA-Zulassung vorweisen konnten, den Betrieb für deutsche Kundschaft einstellen. Wer bleiben wollte, brauchte entweder eine BaFin-Lizenz oder eine passportfähige Zulassung aus einem anderen Mitgliedstaat. Die heutige Aufteilung ist also kein Zufall, sondern das direkte Ergebnis der Entscheidung jedes Anbieters, wo er seinen Antrag stellt.
Die 171, die von woanders kommen
Laut dem auf dem ESMA-Register basierenden CASP-Tracker passporten zusätzlich 171 zugelassene Anbieter aus anderen EU-Staaten ihre Dienste nach Deutschland ein. Das ist der Kern des Binnenmarktprinzips von MiCA: Eine Lizenz aus einem Mitgliedstaat gilt in allen 27. Ein Unternehmen, das in Malta, Litauen oder Irland zugelassen wurde, darf deutsche Nutzer bedienen, ohne bei der BaFin einen eigenen Antrag zu stellen. Die laufende Aufsicht bleibt beim Herkunftsland.
Rechnet man beide Gruppen zusammen, ergibt sich ein klares Verhältnis. Von den rund 250 Anbietern, die in Deutschland aktiv sein dürfen, steht nur etwa ein Drittel unter direkter BaFin-Aufsicht. Zwei Drittel werden von einer Behörde in einem anderen Land kontrolliert. Für den Nutzer, der bei der Anmeldung ein Häkchen bei reguliert setzt, ist dieser Unterschied unsichtbar.
Warum das für den Verbraucher nicht dasselbe ist
In der Theorie ist eine MiCA-Lizenz eine MiCA-Lizenz, egal welche Behörde sie ausgestellt hat. In der Praxis unterscheiden sich die Aufsichtsbehörden in Personal, Tempo und Durchsetzungskultur erheblich. Eine kleine Behörde in einem kleinen Mitgliedstaat, die innerhalb kurzer Zeit dutzende Lizenzen vergeben hat, arbeitet anders als eine BaFin mit langjähriger Erfahrung in der Finanzaufsicht.
Konkret wird das im Ernstfall. Wenn ein Anbieter in Schieflage gerät oder gegen Vorgaben verstößt, entscheidet die Herkunftsbehörde über das Eingreifen, nicht die BaFin. Beschwerden, Sanktionen und im schlimmsten Fall die Abwicklung laufen über das Land der Lizenz. Der deutsche Kunde muss sich also darüber im Klaren sein, dass sein Ansprechpartner im Zweifel eine Behörde in einer anderen Sprache und einem anderen Rechtsraum ist. Auch der Einlagenschutz und die Regeln zur Verwahrung von Kundengeldern richten sich nach der Umsetzung im Herkunftsland. Zwei Anbieter mit demselben MiCA-Siegel können deshalb für den Kunden unterschiedlich sicher sein, ohne dass die Werbung darauf hinweist.
Das Gegenargument: Genau das war der Plan
Man kann diese Verteilung auch als Erfolg lesen, und die Befürworter von MiCA tun das mit gutem Grund. Vor der Verordnung war der europäische Krypto-Markt ein Flickenteppich aus 27 nationalen Regeln. Ein einheitliches Regelwerk mit einem zentralen ESMA-Register war das erklärte Ziel. Dass Anbieter ihre Lizenz dort holen, wo das Verfahren am effizientesten läuft, ist kein Schlupfloch, sondern die vorgesehene Funktionsweise des Binnenmarkts.
Die ESMA koordiniert die Behörden und kann bei Divergenzen eingreifen. Der Standard, den ein Anbieter erfüllen muss, ist überall derselbe Verordnungstext. Die offene Frage ist nicht, ob die Regeln gelten, sondern ob jede nationale Behörde sie mit gleichem Nachdruck durchsetzt. Diese Antwort wird sich erst zeigen, wenn der erste größere Anbieter unter einer nicht-deutschen Lizenz in Schwierigkeiten gerät.
Worauf DACH-Anleger bei der Lizenz achten sollten
Für die Praxis folgt daraus eine einfache Sorgfaltsregel. Wer einen Krypto-Anbieter wählt, sollte nicht nur prüfen, ob er reguliert ist, sondern von wem. Die BaFin-Unternehmensdatenbank und das wöchentlich aktualisierte ESMA-Register nennen für jeden Dienstleister die zuständige Behörde und das Herkunftsland. Beide sind öffentlich und kostenlos einsehbar.
Für Österreich gilt derselbe Mechanismus, dort ist die FMA die nationale Instanz im selben Passporting-System. Die Schweiz steht außerhalb von MiCA, hier bleibt die FINMA allein zuständig. Am Ende verschiebt MiCA die entscheidende Verbraucherfrage von reguliert oder nicht hin zu reguliert durch wen, und diese Frage beantwortet in Deutschland heute für die Mehrheit der Anbieter nicht die BaFin.