Die BaFin warnt vor 39 Webseiten, die sich als KI-gestützte Krypto-Handelsplattformen ausgeben. Die Seiten sammeln Kundendaten über Kontaktformulare und leiten diese an unerlaubte Anbieter weiter. Am 23. September 2026 veröffentlichte die Behörde eine Liste der betroffenen Domains.
Die Masche funktioniert als Lead-Generierung: Nutzer geben auf den Seiten ihre persönlichen Daten ein, in der Annahme, sich für eine Handelsplattform zu registrieren. Tatsächlich betreiben die Seiten keinen Handel. Sie dienen ausschließlich dazu, Kontaktdaten zu sammeln und an nicht lizenzierte Krypto-Anbieter weiterzugeben.
Wie das Betrugsmodell funktioniert
Alle 39 Webseiten teilen eine identische Struktur. Sie versprechen KI-gestützte Handelsalgorithmen, automatisierte Gewinne und einfache Anmeldeverfahren. Die Seiten enthalten kein Impressum, keine Kontaktadresse und keine Lizenzangaben. Stattdessen fordern sie Nutzer auf, Name, E-Mail und Telefonnummer einzugeben.
Die BaFin erklärt: "Die gesammelten Kundendaten werden anschließend an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben." Diese unlizenzierten Anbieter kontaktieren die Opfer dann direkt, oft per Telefon oder E-Mail, und drängen sie zu Einzahlungen. Wer einzahlt, sieht sein Geld selten wieder.
Beispiele für betroffene Domains sind coravelis.com, jorvaki.org, levorelio.net und lexovario.com. Die BaFin nennt die Namen mit Punkt-Notation, um direkte Links zu vermeiden. Insgesamt umfasst die Warnliste 39 Domains mit ähnlich klingenden Fantasienamen.
Warum die Seiten nicht sofort gesperrt werden
Die BaFin kann Webseiten nicht eigenständig sperren. Die Behörde warnt lediglich vor unerlaubten Anbietern. Eine Sperrung müsste über Gerichte oder internationale Zusammenarbeit erfolgen. Da die Betreiber anonym bleiben und die Domains oft im Ausland registriert sind, ist das schwierig.
Die Warnung richtet sich daher an Verbraucher: "Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit der jeweils erforderlichen Erlaubnis angeboten werden." Wer unsicher ist, ob ein Anbieter lizenziert ist, kann die BaFin-Datenbank prüfen.
So erkennen Sie die Fake-Plattformen
Die Seiten haben mehrere gemeinsame Merkmale. Erstens: kein Impressum. In Deutschland ist ein Impressum Pflicht. Fehlt es, ist das ein Warnsignal. Zweitens: unrealistische Versprechen. Sätze wie "sichere Gewinne" oder "KI generiert automatisch Profit" sind unseriös.
Drittens: Druck zur schnellen Registrierung. Die Seiten erzeugen Dringlichkeit, oft mit Countdown-Timern oder begrenzten Plätzen. Viertens: fehlende Lizenzangaben. Seriöse Anbieter nennen ihre BaFin-Lizenz prominent. Fehlt diese, Finger weg.
Aktuelle Zahlen zur MiCA-Lizenzierung in Deutschland
Die BaFin hat seit Inkrafttreten von MiCA im Dezember 2024 insgesamt 79 Krypto-Anbieter lizenziert. 171 weitere Anträge sind in Prüfung. Die meisten lizenzierten Anbieter bieten Verwahrung, Handel oder Vermittlung an. Keiner der 39 Warnsites erscheint in der BaFin-Datenbank.
Das zeigt die Kluft zwischen regulierten und unregulierten Anbietern. Während lizenzierte Plattformen strenge Auflagen erfüllen müssen, operieren die Betrüger im Verborgenen. Die MiCA-Regulierung macht es schwerer, aber nicht unmöglich.
Was Betroffene tun sollten
Wer bereits Daten auf einer der 39 Seiten eingegeben hat, sollte nicht auf Anrufe oder E-Mails reagieren. Keine Zahlungen tätigen, keine weiteren Daten preisgeben. Wurde bereits Geld überwiesen, sollten Betroffene die Polizei informieren und Anzeige erstatten.
Die Verbraucherzentrale rät: Bei verdächtigen Kontakten sofort auflegen und die Nummer blockieren. Oft geben sich die Betrüger als etablierte Börsen oder Banken aus. Im Zweifel direkt beim Unternehmen nachfragen, aber nicht die Kontaktdaten aus der verdächtigen E-Mail nutzen.
KI-Betrug nimmt zu
Die BaFin hat in den letzten Monaten mehrfach vor ähnlichen Maschen gewarnt. Im Februar 2026 warnte sie vor der Seite bundeskrypto-ki.de, im März vor einer Reihe nahezu identischer Webseiten. Das Muster wiederholt sich: KI-Versprechen, gefälschte Handelsoberflächen, Datensammlung.
Die Behörde appelliert an Anleger, vor jeder Investition die Lizenz zu prüfen. Die BaFin-Datenbank ist öffentlich zugänglich und zeigt alle zugelassenen Anbieter. Seit MiCA 2026 haben Kleinanleger zusätzliche Schutzrechte, doch diese greifen nur bei lizenzierten Anbietern. Wer nicht gelistet ist, darf in Deutschland keine Krypto-Dienstleistungen anbieten.