Krypto über die Bank kaufen: Kosten, Verwahrung, Steuer

Sparkassen und Volksbanken bringen Krypto in die Banking-App. So läuft der Kauf über die Bank, das kostet er, und diese Steuerregeln gelten in Deutschland.

Tobias Reinhardt Lernen

Wer Krypto über die Bank kaufen möchte, hat dazu bald einen sehr bequemen Weg. Mit dem Start des Krypto-Handels bei den Sparkassen und den Volksbanken rückt Bitcoin in dieselbe App, in der viele Menschen ohnehin ihre Überweisungen erledigen. Doch bequem ist nicht dasselbe wie günstig oder unkompliziert. Dieser Leitfaden erklärt von Grund auf, wie der Kauf über das eigene Geldinstitut funktioniert, was er kostet, wie die Verwahrung geregelt ist und welche Steuerregeln in Deutschland gelten.

Wie der Kauf über die Bank technisch abläuft

Bei den Sparkassen übernimmt die DekaBank die gesamte Abwicklung unter dem Namen Krypto powered by Deka. Sie stellt die Handelsoberfläche, führt die Order aus und verwahrt die Coins. Die nötige Liquidität, also die Gegenseite Ihres Kaufs oder Verkaufs, liefert die Börse Stuttgart Digital als regulierter Anbieter. Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das: Sie wählen in der Banking-App eine Kryptowährung aus, geben einen Betrag ein und bestätigen die Order. Ein separates Konto bei einer externen Krypto-Börse ist nicht nötig.

Zum Start stehen Bitcoin, Ethereum, XRP, Solana und Polygon zur Auswahl. Die Freischaltung erfolgt in Wellen, weil jedes Institut selbst entscheidet, wann es die Funktion aktiviert. Der breite Start ist für Mitte Oktober vorgesehen, nach einer internen Testphase im September.

Bei den Volks- und Raiffeisenbanken läuft ein vergleichbares Angebot unter dem Namen meinKrypto, aufgebaut über die DZ Bank. Das Grundprinzip ist dasselbe: ein regulierter Dienstleister im Hintergrund, der Handel und Verwahrung übernimmt, während die einzelne Bank nur den Zugang in ihrer App freischaltet. Für Kundinnen und Kunden verschiebt sich damit die entscheidende Frage weg von der Technik und hin zu den Konditionen und zur Verwahrung.

Was Krypto über die Bank wirklich kostet

Die Kosten bestehen aus zwei Teilen, und nur einer davon ist bislang öffentlich beziffert. Der sichtbare Teil ist eine feste Ordergebühr von 0,99 Euro pro Transaktion. Der zweite, oft grössere Teil ist der Spread. Das ist die Differenz zwischen dem Preis, zu dem Sie kaufen, und dem Preis, zu dem Sie im selben Moment verkaufen könnten. Diesen Spread legt die Bank fest, und er taucht nicht als separate Gebühr auf, sondern steckt bereits im angezeigten Kurs.

Genau deshalb ist die niedrige Ordergebühr allein wenig aussagekräftig. Wer die tatsächlichen Kosten vergleichen will, muss den Spread einbeziehen. Spezialisierte Handelsplätze weisen ihre Gebühren häufig transparenter aus, verlangen dafür aber ein eigenes Konto und eine eigene Verifizierung. Für kleine, seltene Käufe kann der bequeme Bankweg trotzdem attraktiv sein, für grosse oder häufige Orders lohnt der genaue Vergleich.

Die entscheidende Frage der Verwahrung

Beim Kauf über die Bank liegen Ihre Coins zunächst in der Verwahrung des Anbieters, im Fall der Sparkassen also bei der Deka-Lösung. Das ist praktisch, weil Sie sich um nichts kümmern müssen, bedeutet aber auch, dass Sie die Coins nicht selbst kontrollieren. Sie besitzen einen Anspruch gegenüber der Bank, nicht die privaten Schlüssel zu Ihren Beständen.

Das ist ein grundlegender Unterschied zur sogenannten Eigenverwahrung. Wer die volle Kontrolle will, überträgt seine Coins auf eine eigene Wallet, für die nur er die Schlüssel besitzt. Wie das funktioniert und welche Rolle ein Hardware-Gerät dabei spielt, erklärt der Beitrag zur Eigenverwahrung per Hardware-Wallet. Ob eine Auszahlung auf eine externe Wallet beim Bankangebot möglich sein wird, gehört zu den Punkten, die Anleger vor dem ersten Kauf klären sollten. Der Grundsatz lautet: Nicht Ihre Schlüssel, nicht Ihre Coins.

Steuern: die einjährige Haltefrist bleibt der Kern

An der steuerlichen Behandlung ändert der Kaufweg nichts. In Deutschland gelten Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter, und ihr Verkauf fällt unter die Regeln für private Veräusserungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG. Der wichtigste Hebel ist die Haltefrist von einem Jahr. Wer seine Coins länger als zwölf Monate hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Warum dieser eine Punkt so viel entscheidet, vertieft der Beitrag dazu, wie die einjährige Haltefrist über die Krypto-Steuer entscheidet.

Verkaufen Sie dagegen innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig und wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. Es gibt allerdings eine Freigrenze für private Veräusserungsgeschäfte, die aktuell bei 1000 Euro pro Jahr liegt. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Grenze. Wichtig ist zudem, dass die Finanzverwaltung über neue Meldepflichten deutlich mehr Einblick erhält, wie der Überblick zur Meldepflicht unter DAC8 ab 2026 zeigt. Die Zeiten, in denen Krypto-Gewinne unbemerkt blieben, gehen zu Ende.

Ein praktischer Hinweis zur Steuer: Halten Sie Ihre Kauf- und Verkaufsbelege sauber fest. Massgeblich sind der Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten jeder einzelnen Tranche, denn daran bemisst sich sowohl die Haltefrist als auch der spätere Gewinn. Wer über mehrere Wege kauft, also etwa teils über die Bank und teils über eine Börse, muss die Bestände trotzdem sauber zuordnen. Eine lückenlose Dokumentation erspart im Zweifel viel Ärger mit dem Finanzamt.

Bank, Börse oder ETP: die Optionen im Vergleich

Der Kauf über die Bank ist nur einer von mehreren Wegen. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Möglichkeiten für DACH-Anleger ein.

WegVerwahrungBesonderheit
Bank-App (Deka, meinKrypto)durch den Anbietermaximal bequem, Spread beachten
Krypto-BörseAnbieter oder eigene Walletgrosse Auswahl, eigenes Konto nötig
Eigenverwahrungeigene Walletvolle Kontrolle, volle Verantwortung
Krypto-ETP an der Börseim Fondsmantelüber das Wertpapierdepot handelbar

Der letzte Punkt ist für viele überraschend. In Deutschland gibt es zwar keinen klassischen Krypto-ETF wie in den USA, dafür aber börsengehandelte Produkte auf Kryptowerte, wie der Beitrag dazu erklärt, warum es in Deutschland keinen Krypto-ETF wie in den USA gibt. Wer Krypto über die Bank kaufen will, sollte diese Alternative kennen, weil ein ETP über das gewohnte Wertpapierdepot läuft und steuerlich anders behandelt werden kann.

Häufige Fragen

Ist der Kauf über die Bank sicherer als über eine Börse?

Nicht automatisch. Auch die Bank verwahrt die Coins für Sie, und im Regelfall sind Kryptowerte keine klassischen Einlagen und damit nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Sicherheit entsteht vor allem durch seriöse Verwahrung und im höchsten Mass durch Eigenverwahrung.

Kann ich meine Coins von der Bank auf eine eigene Wallet übertragen?

Das hängt vom konkreten Angebot ab und war zum Redaktionsstand nicht abschliessend geklärt. Wer Wert auf Übertragbarkeit legt, sollte diesen Punkt vor dem ersten Kauf prüfen.

Muss ich Gewinne aus dem Bankkauf selbst versteuern?

Ja. Die steuerliche Verantwortung liegt bei Ihnen. Der Kaufweg ändert nichts an der Haltefrist von einem Jahr und an der Pflicht, steuerpflichtige Gewinne in der Steuererklärung anzugeben.

Welche Kryptowährungen kann ich über die Bank kaufen?

Zum Start sind es bei der Sparkassen-Lösung Bitcoin, Ethereum, XRP, Solana und Polygon. Die Auswahl ist damit deutlich kleiner als bei grossen Krypto-Börsen, deckt aber die wichtigsten Werte ab. Ob und wie schnell weitere Coins hinzukommen, ist offen und dürfte auch von der Nachfrage abhängen.

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