Seit Anfang 2024 sprechen amerikanische Anleger wie selbstverständlich vom Bitcoin-Spot-ETF. In Deutschland führt genau dieser Begriff in die Irre. Einen echten Krypto-ETF, der nur eine einzige Kryptowährung hält, kann es hierzulande gar nicht geben. Der Grund liegt nicht in einer Abneigung der Aufsicht gegen digitale Werte, sondern in einer alten europäischen Fondsregel. Wer verstehen will, warum das Depot im DACH-Raum anders aussieht als in New York, muss diese Regel kennen.
Die kurze Antwort vorweg: In der EU dürfen Publikumsfonds nicht ihr gesamtes Vermögen in einen einzigen Wert stecken. Ein Fonds, der ausschließlich Bitcoin hält, verstößt gegen dieses Gebot. Einen klassischen Krypto-ETF auf nur eine Münze gibt es in Europa deshalb nicht. Stattdessen greifen Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu einer anderen Produktgattung, die auf den ersten Blick ähnlich aussieht, rechtlich aber etwas völlig anderes ist.
Die UCITS-Regel, die Einzelwert-Fonds verhindert
Herzstück ist die europäische UCITS-Richtlinie, auf Deutsch die Regeln für Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren. Sie schreibt eine Streuung vor. Kein einzelner Bestandteil darf mehr als 20 Prozent des Fondsvermögens ausmachen, in Sonderfällen sind bis zu 35 Prozent erlaubt. In der Praxis heißt das, ein konformer Fonds muss mindestens fünf verschiedene Werte enthalten. Ein Bitcoin-Spot-ETF hält nur Bitcoin. Damit fällt er durch das Raster.
Die BaFin hat das mehrfach klargestellt: Ein ETF, der nur ein einziges Krypto-Asset wie Bitcoin enthält, lässt sich in Deutschland nicht auflegen. Die US-Börsenaufsicht SEC kennt diese Diversifikationspflicht nicht und genehmigte die Spot-Produkte im Januar 2024, wie finanzen.net erläutert. Die amerikanischen Fonds halten dabei tatsächlich physische Bitcoin und unterscheiden sich so von den älteren Futures-Produkten.
ETP, ETC und ETN: was die Kürzel bedeuten
Weil der klassische Fondsmantel ausfällt, nutzt Europa einen anderen Weg. Der Oberbegriff dafür lautet ETP, also Exchange Traded Product. Darunter fallen drei Spielarten. Der ETF ist die eine, für einzelne Kryptowährungen aber gesperrt. Bleiben ETC und ETN. Wenn im deutschen Sprachgebrauch dennoch vom Krypto-ETF die Rede ist, meint fast immer jemand eines dieser beiden Papiere. Der Begriff Krypto-ETF ist also eher Umgangssprache als Rechtsform.
Ein ETC, ursprünglich für Rohstoffe wie Gold entwickelt, bildet einen einzelnen Basiswert ab. Krypto-ETPs funktionieren nach demselben Prinzip wie ein Gold-ETC. Ein ETN wiederum ist eine Schuldverschreibung, die den Zugang zu einem Wert oder einer Strategie ermöglicht. Beide sind rechtlich Inhaberschuldverschreibungen, ausgegeben von einem Emittenten, wie der Anbieter Bitwise in seiner Übersicht zu den Unterschieden beschreibt. Der Kurs folgt dem Basiswert, gehandelt wird das Papier wie eine Aktie.
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Für den Anleger zählt weniger das Kürzel als die Frage, wie das Papier besichert ist und wer im Ernstfall haftet.
Wie sicher ist ein Krypto-ETN
Hier liegt der zentrale Unterschied zum Fonds. Ein UCITS-ETF ist Sondervermögen. Geht die Fondsgesellschaft pleite, bleibt das Vermögen der Anleger geschützt. Ein ETN ist das nicht. Als Schuldverschreibung trägt er grundsätzlich das Risiko, dass der Emittent zahlungsunfähig wird.
Gute Anbieter federn dieses Risiko ab. Bei physisch besicherten Produkten ist jeder Anteil zu 100 Prozent mit der zugrunde liegenden Kryptowährung hinterlegt. Die Verwahrrechte liegen bei unabhängigen Treuhändern, sodass die Coins auch bei einer Insolvenz des Emittenten den Anlegern zustehen. Auf diese Besicherung sollten Käufer achten. Manche ETN haben zudem eine begrenzte Laufzeit, was ein zusätzliches Detail im Kleingedruckten ist. Die Segmentbezeichnung an der Börse verrät den Grad der Besicherung nicht, ein Blick in das Basisinformationsblatt lohnt sich.
Der Handel an der Xetra und darüber hinaus
Praktisch laufen die meisten dieser Papiere über die Xetra der Deutschen Börse. Sie werden dort wie Aktien gehandelt, mit laufenden Kursen während der Handelszeiten. Ein Depot bei einer gängigen Bank oder einem Broker genügt, ein spezielles Krypto-Konto ist nicht nötig. Das macht den Zugang für viele bequemer als die Verwahrung eigener Coins in einer Wallet. Wer nach einem Krypto-ETF sucht, landet an dieser Stelle fast zwangsläufig bei einem ETN oder ETC, denn das ist die europäische Antwort auf das amerikanische Vorbild.
Ein Punkt, den viele unterschätzen: Ein Krypto-ETF-Ersatz kostet Gebühren. Die jährliche Verwaltungspauschale liegt bei diesen Produkten oft höher als bei einem breiten Aktien-ETF, weil die Verwahrung digitaler Werte aufwendig ist. Über lange Haltedauern summiert sich das und schmälert die Rendite spürbar.
Der Rahmen ist nicht überall im DACH-Raum identisch. In Österreich wacht die FMA über den Markt, in der Schweiz die FINMA, wo Krypto-ETPs an der Börse SIX schon länger etabliert sind. Für alle EU-Anleger gilt zusätzlich die Kryptoregulierung MiCA, die Dienstleister einer Lizenzpflicht unterwirft. Wie viele Anbieter diese Hürde bereits genommen haben, zeigt der Blick auf die unter MiCA lizenzierten Firmen. Auch die Nachfrage nach börsengehandelten Krypto-Produkten schwankt stark, was sich an den Zu- und Abflüssen bei den Bitcoin-ETFs ablesen lässt.
Steuer: Haltefrist gegen Abgeltungssteuer
Der wichtigste Unterschied für die Rendite nach Steuern betrifft die Haltedauer. Wer Bitcoin oder eine andere Kryptowährung direkt hält und erst nach mehr als einem Jahr verkauft, zahlt in Deutschland nach Paragraf 23 EStG keine Steuer auf den Gewinn. Diese einjährige Frist ist ein Kernvorteil des direkten Besitzes, den wir in einem eigenen Beitrag zur Krypto-Steuer ausführlich behandelt haben.
Bei einem Wertpapier greift diese Logik nicht ohne Weiteres. Gewinne aus dem Verkauf gelten in der Regel als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ob ein physisch besicherter Krypto-ETN steuerlich eher wie das direkte Krypto oder wie ein gewöhnliches Wertpapier behandelt wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und ist juristisch nicht immer eindeutig. Wer hier Klarheit braucht, klärt den Einzelfall am besten mit einem Steuerberater. Pauschale Aussagen führen leicht in die Irre.
Für die Wahl zwischen einem Krypto-ETF-Ersatz und dem direkten Kauf ist die Steuer damit oft wichtiger als die Gebühr. Ein direkt gehaltener Bitcoin kann nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden, ein börsengehandeltes Papier in vielen Fällen nicht. Diesen Unterschied sollte man kennen, bevor man sich für einen Krypto-ETF im weiteren Sinne entscheidet.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den amerikanischen Bitcoin-Spot-ETF einfach über meinen Broker kaufen?
In der Regel nicht. US-Fonds ohne europäisches Basisinformationsblatt sind für Privatanleger in der EU meist nicht handelbar. Wer einen Krypto-ETF nach amerikanischem Muster sucht, findet ihn im DACH-Raum nicht. Der übliche Weg ist stattdessen ein an der Xetra gelisteter Krypto-ETN.
Ist ein ETN riskanter als ein ETF?
Strukturell ja, weil das Emittentenrisiko besteht. Bei voll besicherten Produkten mit unabhängiger Verwahrung ist dieses Risiko allerdings deutlich entschärft. Entscheidend ist, dass die Coins physisch hinterlegt und getrennt verwahrt sind.
Gibt es Alternativen für professionelle Anleger?
Ja. Spezielle Investmentfonds nach AIF-Recht dürfen bis zu 20 Prozent in Krypto-Assets anlegen, stehen aber nur professionellen und semiprofessionellen Anlegern offen. Auch außerhalb der EU aufgelegte Vehikel wie ein in Guernsey ansässiger Fonds richten sich mit hohen Mindestsummen an institutionelle Kunden. Für den privaten Sparer bleibt der börsengehandelte Krypto-ETN das naheliegende Werkzeug, wenn schon ein echter Krypto-ETF nicht zur Auswahl steht.