Circle fordert Änderung der MiCA-Reservevorschrift
Circle, der Emittent des USDC-Stablecoins, hat Anfang Oktober 2026 eine Überarbeitung der MiCA-Reservevorschrift gefordert. Die umstrittene MiCA-Reservevorschrift verpflichtet Stablecoin-Emittenten, mindestens 30 Prozent der Reserven in Form von Bankeinlagen zu halten. Stattdessen schlägt Circle eine Liquidity Coverage Ratio vor, wie sie im Bankensektor üblich ist.
Die Forderung kam in einer offiziellen Stellungnahme zur MiCA-Konsultation, die Ende September 2026 endete. Circle argumentiert, dass die 30-Prozent-Regel das Risiko für Stablecoin-Inhaber erhöht, statt es zu senken. Bankeinlagen unterliegen dem Ausfallrisiko der Bank. Staatliche Einlagensicherungen greifen nur bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Bei Milliarden-Reserven ist das praktisch bedeutungslos.
Die europäische Regulierung verlangt seit Juli 2026, dass E-Geld-Token wie USDC ihre Reserven zu mindestens 30 Prozent auf Bankkonten und zu maximal 70 Prozent in kurzlaufenden Staatsanleihen halten. Die Regel stammt aus Artikel 36 der Markets in Crypto-Assets Regulation. Sie gilt für alle Emittenten, die in der EU aktiv sein wollen.
Was Circle stattdessen will
Circle schlägt vor, die 30-Prozent-Regel durch eine Liquidity Coverage Ratio (LCR) zu ersetzen. Die LCR ist ein Konzept aus Basel III, dem internationalen Bankenregulierungsrahmen. Sie misst, ob eine Institution genug liquide Mittel hält, um einen 30-tägigen Stress-Szenario zu überstehen.
Unter einer LCR-Regel könnten Stablecoin-Emittenten ihre Reserven flexibler strukturieren. Statt einer festen Quote von 30 Prozent Bankeinlagen würden sie nachweisen müssen, dass sie jederzeit alle ausstehenden Token innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen können. Das erlaubt mehr Gewicht auf Staatsanleihen, die kein Ausfallrisiko einer einzelnen Bank tragen.
Tether, der Emittent von USDT, hat sich ebenfalls gegen die 30-Prozent-Regel ausgesprochen. Allerdings aus anderen Gründen. Tether will überhaupt keine MiCA-Lizenz beantragen und zieht sich aus der EU zurück. Circle hingegen plant, unter MiCA zu operieren, will aber die Regeln geändert sehen.
Das Problem mit Bankeinlagen
Die 30-Prozent-Regel klingt nach Sicherheit. In Wahrheit konzentriert sie das Risiko. Ein Stablecoin mit 10 Milliarden Euro Reserven muss 3 Milliarden Euro auf Bankkonten halten. Das übersteigt die Einlagensicherung um das 30.000-fache. Sollte die Bank ausfallen, verlieren die Stablecoin-Inhaber den ungesicherten Anteil.
Genau das passierte im März 2023 bei der Silicon Valley Bank. Circle hatte dort rund 3,3 Milliarden US-Dollar von USDC-Reserven liegen. Als die Bank zusammenbrach, konnte Circle nicht auf das Geld zugreifen. USDC fiel kurzzeitig auf 0,88 US-Dollar. Erst als die US-Regierung alle Einleger entschädigte, erholte sich der Kurs.
Staatsanleihen der Eurozone tragen kein Ausfallrisiko einer einzelnen Institution. Deutschland, Frankreich und die Niederlande gelten als ausfallsicher. Selbst bei einer Staatsschuldenkrise würde die EZB eingreifen, wie sie es 2012 getan hat. Bankeinlagen hingegen hängen von der Solvenz einer einzigen Bank ab.
Warum die EU-Kommission auf 30 Prozent besteht
Die 30-Prozent-Regel stammt aus der E-Geld-Richtlinie, die seit 2009 gilt. Traditionelle E-Geld-Anbieter wie Revolut oder N26 müssen ebenfalls einen Teil ihrer Kundengelder auf Bankkonten halten. Die EU-Kommission hat diesen Ansatz auf Stablecoins übertragen.
Der Gedanke dahinter ist, dass Bankeinlagen sofort verfügbar sind. Staatsanleihen müssen erst verkauft werden, was bei Marktstress schwierig sein kann. Im März 2020, als die Anleihemärkte einfroren, konnten selbst deutsche Bundesanleihen nur mit Abschlag verkauft werden. Bargeld auf dem Konto steht hingegen jederzeit zur Verfügung.
Allerdings übersieht diese Logik, dass Stablecoins in der Regel keine Bank-Runs erleben, sondern kontinuierliche Rücknahmen. USDC verarbeitet täglich Milliarden an Ein- und Auszahlungen. Ein echter Ansturm, bei dem alle Inhaber gleichzeitig aussteigen, ist extrem selten. Die Silicon Valley Bank war eine Ausnahme, ausgelöst durch externe Faktoren.
Die Position der ESMA
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat bislang keine öffentliche Stellungnahme zu Circles Vorschlag abgegeben. Die Behörde ist für die Umsetzung von MiCA zuständig. Im September 2026 veröffentlichte die ESMA technische Standards, die die 30-Prozent-Regel präzisierten.
Nach diesen Standards zählen nur Sichteinlagen bei EU-Banken zur 30-Prozent-Quote. Termineinlagen oder Einlagen bei Nicht-EU-Banken sind ausgeschlossen. Das schränkt die Flexibilität weiter ein. Circle hat diese Standards ebenfalls kritisiert, da sie US-Banken ausschließen, bei denen Circle derzeit große Teile seiner Reserven hält.
Die ESMA plant eine Überprüfung der MiCA-Regeln im Jahr 2027. Bis dahin bleiben die aktuellen Vorschriften in Kraft. Stablecoin-Emittenten, die in der EU aktiv bleiben wollen, müssen sich bis dahin anpassen oder, wie Tether, den Markt verlassen.
Was das für USDC in Europa bedeutet
Circle hat bereits eine E-Geld-Lizenz in Frankreich beantragt. Das Unternehmen plant, USDC unter MiCA fortzuführen. Die 30-Prozent-Regel bedeutet jedoch, dass Circle seine Reservestruktur ändern muss. Derzeit hält Circle laut eigenen Angaben etwa 80 Prozent der USDC-Reserven in kurzlaufenden US-Staatsanleihen und 20 Prozent in Bargeld und Bankeinlagen.
Unter MiCA müssten mindestens 30 Prozent auf europäischen Bankkonten liegen. Das erhöht das Konzentrationsrisiko. Circle müsste mehrere Banken nutzen, um das Risiko zu streuen. Selbst dann bleibt das Problem, dass eine Bankenkrise mehrere Institute gleichzeitig treffen kann.
Die MiCA-Regulierung hat bereits dazu geführt, dass USDC in der EU an Boden gewinnt, während USDT zurückgeht. Tether hat angekündigt, keine MiCA-Lizenz zu beantragen. Das verschafft USDC einen Wettbewerbsvorteil, sofern Circle die Reservevorschrift erfüllen kann.
Circles Timing ist kein Zufall
Die Stellungnahme kam kurz vor Ende der ESMA-Konsultationsfrist. Circle nutzte die letzte Gelegenheit, um regulatorischen Druck aufzubauen. Das Unternehmen hat Unterstützung von Hyperliquid, einer dezentralen Börse, die ebenfalls eine Anpassung der MiCA-Regeln fordert.
Allerdings ist unklar, ob die EU-Kommission oder die ESMA die MiCA-Reservevorschrift ändern werden. Politisch ist die 30-Prozent-Vorschrift ein Kompromiss. Einige EU-Mitgliedstaaten wollten strengere Regeln, andere lockere. Eine Änderung der MiCA-Reservevorschrift würde den Kompromiss wieder öffnen.
Die Debatte zeigt eine grundsätzliche Spannung. MiCA will Verbraucherschutz bieten. Aber der gewählte Weg, nämlich Bankeinlagen vorzuschreiben, schafft neue Risiken. Die Kritik von Circle ist berechtigt. Die Frage ist, ob die Regulierungsbehörden bereit sind, ihre Haltung zu überdenken.
In Deutschland spielt die Diskussion eine besondere Rolle. Die BaFin ist als nationale Aufsichtsbehörde für die Umsetzung von MiCA zuständig. Bislang hat die BaFin keine öffentliche Position zur 30-Prozent-Regel bezogen. Allerdings hat die Behörde in der Vergangenheit strengere Auslegungen von EU-Regeln bevorzugt. Eine Aufweichung ist unwahrscheinlich.
Die Entwicklung der MiCA-Reservevorschrift wird zeigen, ob die EU bereit ist, ihre Krypto-Regulierung an die Realitäten des Marktes anzupassen oder ob sie an einem theoretischen Sicherheitskonzept festhält, das in der Praxis neue Risiken schafft.