Bundesfinanzministerium plant Steueränderung
Das deutsche Bundesfinanzministerium hat am 9. September 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die steuerfreie Haltefrist für Kryptowährungen abschaffen soll. Bisher können Anleger Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerfrei verkaufen, wenn sie diese länger als zwölf Monate halten. Diese Regelung steht in Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes und gilt für private Veräußerungsgeschäfte. Noch einen Tag zuvor war in der Branche von einer Beibehaltung der Regel die Rede.
Nach dem neuen Entwurf sollen Gewinne aus Kryptowährungen künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Die Änderung betrifft alle Käufe ab dem 1. Januar 2027. Wer Bitcoin vor diesem Stichtag erwirbt, kann weiterhin von der bisherigen Zwölf-Monats-Regel profitieren. Die Besteuerung selbst beginnt erst 2028, wenn die Steuerpflichtigen ihre Erklärung für das Jahr 2027 abgeben.
Steuersatz und Ausnahmen
Die geplante Besteuerung folgt dem Modell der Kapitalertragsteuer. Krypto-Gewinne würden mit 25 Prozent besteuert, zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Steuer. Der effektive Steuersatz liegt damit bei 26,375 Prozent. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich acht oder neun Prozent Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.
Nicht alle digitalen Vermögenswerte fallen unter die neue Regelung. NFTs, bestimmte Stablecoins, Security Tokens und Tokens, die an reale Vermögenswerte gekoppelt sind, bleiben außen vor. Diese werden weiterhin nach den bisherigen Regeln behandelt. Auch Erträge aus Staking und Lending sollen als Kapitalerträge klassifiziert werden, was eine getrennte steuerliche Behandlung bedeutet.
Erwartete Steuereinnahmen
Das Finanzministerium rechnet mit Mehreinnahmen von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2028. Bis 2031 sollen die jährlichen Einnahmen auf etwa 350 Millionen Euro steigen. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass der Krypto-Markt weiter wächst und mehr Anleger Gewinne realisieren.
Die Schätzung ist jedoch unsicher. Wenn der Kurs stark fällt, sinken auch die Steuereinnahmen. Außerdem könnten Anleger ihre Verkäufe zeitlich so legen, dass sie weniger Steuern zahlen. Wer vor dem 1. Januar 2027 kauft, kann weiterhin steuerfrei verkaufen, sofern die Zwölf-Monats-Frist eingehalten wird.
Vergleich mit anderen Vermögenswerten
Mit der geplanten Änderung würden Kryptowährungen steuerlich wie Aktien, Anleihen oder Fonds behandelt. Auch dort gilt eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Allerdings gibt es bei Aktien einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr für Kapitalerträge. Ob dieser Freibetrag auch für Krypto-Gewinne gelten wird, ist im Entwurf noch unklar.
Gold und andere Edelmetalle bleiben nach wie vor von der Zwölf-Monats-Regel erfasst. Wer physisches Gold länger als ein Jahr hält, kann es steuerfrei verkaufen. Diese Ungleichbehandlung könnte rechtliche Fragen aufwerfen, da Bitcoin von vielen als digitales Gold angesehen wird.
Auswirkungen auf deutsche Anleger
Für langfristige Halter ändert sich kurzfristig nichts. Wer bereits Bitcoin besitzt oder bis Ende 2026 kauft, profitiert weiterhin von der steuerfreien Veräußerung nach zwölf Monaten. Erst Käufe ab 2027 unterliegen der neuen Regelung.
Kurzfristige Trader sind ebenfalls nicht betroffen, da sie ohnehin innerhalb der Zwölf-Monats-Frist verkaufen und ihre Gewinne versteuern müssen. Die Änderung trifft vor allem jene, die ab 2027 kaufen und langfristig halten wollen. Für sie entfällt der Anreiz, mindestens ein Jahr zu warten.
Einige Anleger könnten ihre Strategie anpassen. Wer bisher auf die steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr spekuliert hat, wird möglicherweise früher verkaufen oder auf andere Anlageklassen ausweichen. Andere könnten ihre Käufe auf Ende 2026 vorziehen, um noch von der alten Regelung zu profitieren.
Internationale Einordnung
Deutschland wäre nicht das erste Land, das Krypto-Gewinne pauschal besteuert. In den USA unterliegen Kryptowährungen bereits der Kapitalertragsteuer, wobei die Steuersätze je nach Haltedauer und Einkommenshöhe variieren. In Frankreich gilt eine Pauschalsteuer von 30 Prozent auf Krypto-Gewinne, unabhängig von der Haltedauer.
Österreich besteuert Krypto-Gewinne seit 2022 mit 27,5 Prozent, ebenfalls ohne Haltefrist. Die Schweiz behandelt Kryptowährungen im Privatvermögen als steuerfrei, sofern sie nicht gewerblich gehandelt werden. Der deutsche Entwurf orientiert sich also an Frankreich und Österreich, weicht aber vom Schweizer Modell ab.
Rechtsunsicherheiten und offene Fragen
Der Gesetzentwurf lässt einige Fragen offen. Unklar ist, wie genau die Steuerbehörden die Einhaltung überwachen wollen. Krypto-Börsen sind in Deutschland noch nicht verpflichtet, Transaktionsdaten automatisch an das Finanzamt zu melden. Diese Meldepflicht könnte Teil des finalen Gesetzes werden.
Auch die Definition von Stablecoins und Security Tokens bleibt vage. Welche Stablecoins genau von der Besteuerung ausgenommen sind, müsste präzisiert werden. Zudem ist unklar, ob Airdrops und Hard Forks weiterhin als steuerpflichtige Zuflüsse gelten oder anders behandelt werden.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der Entwurf muss noch durch den Bundestag und den Bundesrat. Änderungen sind möglich, insbesondere bei den Ausnahmen und der genauen Ausgestaltung der Steuerpflicht. Die Abstimmung wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 erfolgen, damit die Regelung pünktlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.
Sollte das Gesetz wie geplant verabschiedet werden, hätten Anleger noch bis Ende 2026 Zeit, um unter der alten Regelung zu kaufen. Wer bereits investiert ist, kann weiterhin steuerfrei verkaufen, solange der Kauf vor dem Stichtag erfolgte und die Zwölf-Monats-Frist eingehalten wird.