Bundesfinanzministerium plant Ende der Bitcoin-Steuerfreiheit ab 2027

BMF will die steuerliche Haltefrist für Bitcoin abschaffen. Käufe ab 2027 werden unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer belegt.

Lena Brandhorst Analyse

Bundesfinanzministerium plant Ende der Bitcoin-Steuerfreiheit ab 2027

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ab 2027 grundlegend ändern würde. Bitcoin und Ether, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden, sollen unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Die bisherige Regelung nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz, die Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei stellt, würde damit für Neukäufe entfallen. Bestehende Bestände genießen Bestandsschutz und bleiben von der Reform ausgenommen.

Der Vorschlag sieht vor, dass Kursgewinne grundsätzlich mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert werden. Das entspricht der Behandlung von Aktien und Fonds. Ab 2028 könnten Krypto-Dienstleister die Steuer direkt einbehalten und an die Behörden abführen, ähnlich wie Banken bei Zinsen und Dividenden. Der Entwurf erlaubt es den Dienstleistern unter bestimmten Bedingungen, Krypto-Vermögenswerte zu liquidieren, wenn keine ausreichenden Euro-Reserven für die Steuerzahlung vorhanden sind.

Das Finanzministerium rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von 350 Millionen Euro ab 2029. Diese Schätzung basiert auf Annahmen über Handelsvolumen und durchschnittliche Haltefristen, die schwer zu überprüfen sind. Die tatsächlichen Einnahmen könnten deutlich niedriger ausfallen, wenn Anleger auf ausländische Börsen ausweichen oder ihre Käufe auf 2026 vorziehen.

Warum die Reform jetzt kommt

Die geplante Reform hat drei treibende Faktoren. Erstens die steigende Verbreitung von Kryptowährungen unter deutschen Anlegern. Eine BaFin-Umfrage zeigte, dass 54 Prozent der Krypto-Anleger grundlegende Risiken falsch einschätzen. Das Finanzministerium argumentiert, dass eine breitere Nutzerbasis eine gleichmäßigere Besteuerung rechtfertigt.

Zweitens die wachsenden Summen, die in Krypto-ETFs fließen. Bitcoin-ETFs sammelten allein im September 2,4 Milliarden Dollar ein. Während ETFs bereits jetzt steuerpflichtig sind, bleiben direkt gehaltene Bitcoin steuerfrei. Das schafft eine Ungleichbehandlung, die der Entwurf beseitigen will. Drittens der Druck der EU-Kommission, Steuerschlupflöcher zu schließen. Die DAC8-Richtlinie verpflichtet Krypto-Dienstleister ab 2026 zur Meldung von Transaktionen. Ohne eine Reform blieben diese Meldungen wirkungslos, weil nach einem Jahr ohnehin keine Steuerpflicht besteht.

Was der Bestandsschutz bedeutet und was nicht

Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz für alle Bitcoin und Ether vor, die vor dem 1. Januar 2027 gekauft wurden. Für diese bleibt die bisherige Regelung gültig: nach einem Jahr Haltefrist sind Kursgewinne steuerfrei. Der Bestandsschutz gilt jedoch nur, wenn die Käufe nachweisbar vor dem Stichtag erfolgten. Das erfordert eine lückenlose Dokumentation, die viele Anleger nicht haben.

Problematisch wird es bei Wallets, die über Jahre hinweg aufgefüllt wurden. Hier müssen Anleger nachweisen, welcher Bitcoin zu welchem Zeitpunkt gekauft wurde. Die First-In-First-Out-Methode, nach der die ältesten Bestände zuerst verkauft gelten, hilft nur bedingt. Wer im Jahr 2020 einen Bitcoin für 8.000 Euro gekauft und 2027 einen für 80.000 Euro, muss beim Verkauf 2028 nachweisen, welcher der beiden verkauft wurde. Ohne Nachweis greift die ungünstigere Annahme.

Der Bestandsschutz schützt auch nicht vor künftigen Verschärfungen. Der Entwurf könnte in späteren Fassungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. Politischer Druck aus den Reihen der Opposition deutet darauf hin, dass ein vollständiger Bestandsschutz umstritten ist. Einige Abgeordnete fordern eine pauschale Besteuerung aller Bestände ab einem Stichtag, unabhängig vom Kaufdatum.

Internationale Vergleiche zeigen unterschiedliche Ansätze

Deutschland wäre mit der Reform im europäischen Mittelfeld. Österreich besteuert Krypto-Gewinne bereits pauschal mit 27,5 Prozent, ohne Haltefrist. Die Schweiz behandelt private Krypto-Gewinne als steuerfrei, es sei denn, sie fallen unter gewerblichen Handel. Frankreich besteuert mit 30 Prozent Pauschalsteuer, Italien mit 26 Prozent. Die Niederlande setzen auf eine Vermögenssteuer, die auch unverkaufte Krypto-Bestände erfasst.

In den USA hängt die Besteuerung von der Haltedauer ab. Short-term capital gains unter einem Jahr werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, long-term gains über einem Jahr mit ermäßigten Sätzen zwischen 0 und 20 Prozent. Das deutsche Modell würde diese Differenzierung abschaffen und alle Gewinne gleich behandeln, unabhängig von der Haltedauer.

Die unterschiedlichen Ansätze schaffen Anreize für Steuerflucht. Anleger mit größeren Beständen könnten ihren Wohnsitz in die Schweiz oder nach Portugal verlegen, wo Krypto-Gewinne unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Das Finanzministerium geht davon aus, dass solche Fälle selten sind, weil der Wohnsitzwechsel andere Nachteile mit sich bringt. Diese Annahme könnte sich als falsch erweisen, wenn die Reform tatsächlich kommt.

Technische Probleme bei der Umsetzung

Die geplante Regelung, dass Krypto-Dienstleister die Steuer direkt einbehalten und abführen, wirft praktische Fragen auf. Viele Anleger halten ihre Bitcoin in Self-Custody-Wallets, nicht auf Börsen. Diese Bestände können nicht von Dienstleistern erfasst werden. Verkäufe über dezentrale Börsen wie Uniswap entziehen sich ebenfalls der Kontrolle. Das schafft eine Zweiklassenbesteuerung: wer auf Börsen handelt, zahlt automatisch, wer Self-Custody nutzt, muss selbst melden.

Die Erlaubnis, Krypto-Vermögenswerte zu liquidieren, um Steuern zu zahlen, ist besonders umstritten. Stellen Sie sich vor, ein Anleger hält 10 Bitcoin auf einer Börse und verkauft einen davon mit Gewinn. Die fällige Steuer könnte durch Liquidierung eines Teils der verbleibenden 9 Bitcoin beglichen werden, ohne dass der Anleger dem zugestimmt hat. Das greift tief in Eigentumsrechte ein und könnte verfassungsrechtlich angreifbar sein.

Politische Hürden und Zeitplan

Der Entwurf muss den Bundestag und den Bundesrat passieren. Beide Kammern haben unterschiedliche Mehrheiten, was Kompromisse erzwingt. Die Opposition fordert Nachbesserungen, etwa eine höhere Freigrenze oder eine Staffelung nach Haltedauer. Die Krypto-Branche mobilisiert gegen die Reform und argumentiert, dass sie Innovation bremst und Anleger ins Ausland treibt.

Der Zeitplan ist eng. Damit die Reform ab 2027 greifen kann, muss das Gesetz bis Ende 2026 verabschiedet sein. Das lässt wenig Raum für Änderungen. Scheitert die Reform oder wird sie verwässert, bleibt die bisherige Regelung in Kraft. Anleger sollten in jedem Fall ihre Käufe ab sofort dokumentieren, um im Fall einer Reform den Bestandsschutz nutzen zu können.

Die Reform könnte auch scheitern, wenn die EU-Kommission Einwände erhebt. MiCA harmonisiert die Krypto-Regulierung in der EU, sagt aber nichts über die steuerliche Behandlung. Wenn Deutschland vorprescht und andere Länder nicht folgen, entsteht ein Flickenteppich, der dem Binnenmarkt schadet. Die Kommission könnte auf eine EU-weite Lösung drängen, was den deutschen Entwurf auf Eis legen würde.

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