EZB will MiCA-Verbot auf indirekte Stablecoin-Erträge ausweiten

Die EZB fordert strengere MiCA-Regeln: Krypto-Kredite und Staking mit Stablecoins sollen verboten werden. Die 60-Prozent-Reserveregel wird überarbeitet.

Lena Brandhorst Analyse

Die Europäische Zentralbank will die MiCA-Regeln verschärfen und fordert ein Verbot indirekter Erträge auf Stablecoins. Das Ziel: Krypto-Plattformen sollen keine Renditen mehr über Kreditvergabe, Staking oder ähnliche Strukturen anbieten dürfen. Die EZB begründet dies mit der Funktion von E-Geld, das ausschließlich für Zahlungen gedacht sei.

Am 22. September 2026 veröffentlichte die EZB gemeinsam mit nationalen Zentralbanken eine Stellungnahme zur laufenden MiCA-Überprüfung. Darin heißt es: "Elektronisches Geld ist für Zahlungen vorgesehen und nicht als Sparmittel." Die Behörden fordern, dass sowohl direkte als auch indirekte Vergütungen auf Stablecoins untersagt werden müssen.

Was konkret verboten werden soll

Die EZB will folgende Produkte unterbinden: Krypto-Kredite und Kreditaufnahme mit Stablecoins als Sicherheit, Staking-Programme, bei denen Stablecoins Renditen abwerfen, sowie "mehrschichtige Strukturen", die aus einem Zahlungsmittel ein verzinsliches Anlageprodukt machen. Die Zentralbank betont, dass die "Aufrechterhaltung und gegebenenfalls Stärkung des Verbots eine klare legislative Priorität sein sollte."

Hintergrund ist die Sorge, dass Stablecoins durch indirekte Mechanismen zu Sparinstrumenten werden. Plattformen könnten beispielsweise Nutzer dazu animieren, ihre Stablecoins in Lending-Pools zu legen oder sie als Collateral für Kredite zu hinterlegen. Beides würde Erträge generieren und damit die Grenze zwischen Zahlungsmittel und Anlage verwischen.

In der Praxis betrifft dies vor allem DeFi-Protokolle und zentralisierte Börsen. Aave, Compound und ähnliche Plattformen erlauben es Nutzern, USDC oder andere Stablecoins zu verleihen und dafür Zinsen zu kassieren. Solche Modelle könnten unter einem erweiterten MiCA-Verbot nicht mehr für EU-Nutzer zugänglich sein.

Die 60-Prozent-Regel steht zur Debatte

Gleichzeitig schlägt die EZB vor, die umstrittene Reserveanforderung zu überarbeiten. Bisher müssen Stablecoin-Emittenten mindestens 30 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten, bei "bedeutenden" Stablecoins sind es 60 Prozent. Diese Regel sollte Banken Liquidität sichern, stößt aber auf erheblichen Widerstand.

Die EZB will nun auf liquiditätsbasierte Regeln umstellen. Für bedeutende Stablecoins sollen 40 Prozent der Reserven innerhalb eines Tages verfügbar sein, 60 Prozent binnen fünf Werktagen. Bei nicht-bedeutenden Stablecoins wären es 20 Prozent binnen eines Tages und 30 Prozent binnen fünf Tagen. Damit würde der Zwang zu Bankeinlagen entfallen.

Der Hintergrund: Banken und Zentralbanken kämpfen um Einlagen. Wenn Stablecoin-Emittenten gezwungen sind, Milliarden in Bankkonten zu parken, profitieren die Banken. Kritiker argumentieren, dass dies den Wettbewerb verzerrt. Die Absage von Tether an eine MiCA-Lizenz im September 2026 wurde genau mit dieser Regel begründet.

Parallelen zu den USA

Die Debatte erinnert an die gescheiterte Abstimmung zum Clarity Act in den USA. Dort scheiterte der Gesetzentwurf im September 2026 unter anderem am Druck der Bankenlobby, die sich gegen ähnliche Renditebeschränkungen wehrte. In Europa verläuft die Diskussion anders: Die EZB argumentiert mit dem Schutz des Bankensystems und der Geldpolitik.

Die USA hinkt Europa bei der Stablecoin-Regulierung drei Jahre hinterher. Während MiCA bereits im Juni 2023 verabschiedet wurde und seit Dezember 2024 vollständig gilt, ringen die USA noch um einen Rechtsrahmen. Der gescheiterte Clarity Act zeigt, dass ähnliche Konflikte wie in Europa auch dort toben.

USDC profitiert, USDT verliert Boden

Die strengen MiCA-Regeln haben bereits Gewinner und Verlierer produziert. Circle lizenzierte USDC und EURC, Tether lehnte ab. Die Folge: USDC verdrängt USDT in der EU. Zahlreiche Börsen haben USDT für EU-Nutzer ausgelistet.

Würde die EZB ihre Forderung nach einem Renditeverbot durchsetzen, könnte dies USDC ebenfalls treffen. Circle bietet zwar derzeit keine Staking-Produkte direkt an, aber DeFi-Protokolle tun es. Die Frage ist, ob MiCA die Emittenten oder die Plattformen in die Pflicht nimmt. Die EZB will offenbar beide.

Was für Anleger im DACH-Raum gilt

Deutsche, österreichische und Schweizer Nutzer unterliegen bereits jetzt strengen Regeln. In Deutschland gilt die einjährige Haltefrist gemäß Paragraf 23 EStG. Erträge aus Staking oder Lending verlängern diese Frist auf zehn Jahre. Sollte die EZB ihre Forderung durchsetzen, würden solche Produkte in der EU generell wegfallen.

Für Anleger bedeutet das: Stablecoins bleiben reine Zahlungsmittel ohne Renditechance. Plattformen müssten ihre Geschäftsmodelle anpassen, etwa indem sie Staking-Produkte nur noch für nicht-regulierte Token anbieten. Die BaFin überwacht die Umsetzung von MiCA in Deutschland und hat bereits 79 Anbieter lizenziert.

Ein möglicher Ausweg: Stablecoin-Emittenten könnten eigene Anlageprodukte schaffen, die getrennt von den Stablecoins selbst funktionieren. Circle könnte beispielsweise einen verzinslichen Token anbieten, der an USDC gekoppelt ist, aber rechtlich als Wertpapier gilt. Solche Konstruktionen würden jedoch unter andere Regulierungen fallen.

Zeitplan bleibt unklar

Die finale Entscheidung über die MiCA-Überarbeitung liegt beim EU-Gesetzgeber. Die EZB hat ihre Position vorgelegt, doch ob und wann die Verschärfung kommt, ist offen. MiCA sieht eine regelmäßige Überprüfung vor, die nächste ist für 2027 geplant.

Eines ist klar: Der Kampf um die Definition von Stablecoins ist noch nicht vorbei. Die EZB will sie auf Zahlungen begrenzen, die Industrie will Renditen anbieten, und die Politik muss zwischen beiden vermitteln. Für Nutzer in Europa bedeutet das vorerst Unsicherheit.

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